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事务所简介

诺盟事务所最初成立于1962年,于2009年改组为律师股份有限公司,是德国知名的经济法专业律师事务所,长期为德国及其他国家的委托人提供法律服务。事务所的代理业务重点是公司法、 商贸法、 合同法、竞争法、知识产权法、 房地产法、证券法等国内及国际经济法领域。事务所有着和国际同行合作的传统,合作伙伴遍及德国、西班牙、中国、法国、希腊、以及北美和南美等地区。律师事务所的业务范围广泛,能够为企业、企业管理人员和个人在各重要领域提供准确高效的服务。事务所多名律师在德国著名高等院校法学院兼任客座教授,同时发表有大量专业著作,通过深厚的理论功底和丰富的业务经验为客户提供高质量的法律服务。事务所拥有多位在其他国家取得注册律师资格的律师,在跨国界的法律代理及咨询业务方面有着突出的优势。事务所目前在德国汉诺威、汉堡和柏林均设有办公室,其工作语言分别为中文、德语、英语和其他欧洲语言 。

服务宗旨

我们是一家律师股份公司,我们的座右铭是:“不断进取,力求尽善尽美”。 每一位律师都有自己精通的法律领域,并且随时关注该德国法院在该领域的判决的发展趋势,以及学术界对主要争议的最新专业论著。在我们的业务领域内,客户可以得到高水准的咨询服务,这也正是我们力求律师业务专业化的意义所在。 我们坚信,实践经验与学术研究是相辅相成的,因此我们的律师定期结合实践经验就经济法的热点问题进行学术讨论,并在德国的法学专业杂志上发表论文,以此积极参与司法理论与实践的发展。

Unsere Tätigkeitsgebiete sind....
 
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Aktienrecht

Die Aktie als Bestandteil des eigen Vermögens oder die Aktiengesellschaft als Rechtsform für das eigenen Unternehmen. Die Möglichkeiten, die das Aktienrecht bieten sind vielfältig und werden leider allzu oft verkannt. So hat auch der Kleinanleger mehr Rechte, als er zumeist denkt und auch für das mittelständische Unternehmen kann die Aktiengesellschaft die passende Rechtsform sein. An den Vorstand und den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft werden hohe Anforderungen gestellt, die Aufgaben und Pflichten sind vielfältig, das Haftungsrisiko ist groß. Dies gilt insbesondere aufgrund der jüngsten Verschärfung der Aktionärsrechte in § 147 AktG und zahlreicher Compliance Vorschriften.
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Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen und Rechte und Pflichten diesbezüglich festlegen.

In Deutschland gibt es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch, vielmehr wird das Arbeitsrecht in die Kategorien Arbeitsvertragsrecht als Individualarbeitsrecht (geregelt im BGB und zahlreichen Sondergesetzen), Arbeitnehmerschutzrecht (u.a. Arbeitszeitschutzgesetz, Jugendschutz und Mutterschutz), Berufsverbandsrecht (insbesondere im TVG geregelt), Betriebsverfassungsrecht (insbesondere im BetrVG geregelt) und Verfahrensrecht der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbGG) untergliedert.
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Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, welche Bankgeschäfte oder die Tätigkeiten auf den Kapitalmärkten betreffen.

Das Bankrecht schafft hierbei insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vielfältigen Geschäfte der Banken. Geregelt werden insbesondere die Geschäftsverbindungen zwischen Banken und Kunden, vorwiegend auf dem Bereich des Bankvertragsrechts, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der das eigene Konto betreffenden Handlungen. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu bilden u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie einzelne Steuergesetze (bspw. EStG).
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Baurecht
Der Begriff Baurecht meint die Summe der Normen, die sich auf die Ordnung der Bebauung und die Rechtsverhältnisse der an der Erstellung eines Bauwerks Beteiligten beziehen. Einfacher ausgedrückt sammelt sich unter dem Oberbegriff des Baurechts die juristische Auseinandersetzung mit all den - höchst heterogenen  - Problemen, die sich durch und im Zusammenhang mit dem Bauen ergeben. Unterschieden wird zwischen dem öffentlichen Baurecht und dem privaten Baurecht.

Das öffentliche Baurecht dreht sich im Wesentlichen um die Frage, wer was wo wie bauen darf oder gegebenenfalls sogar bauen muss. Es lässt sich auch in die Bereiche Planungsrecht, Bodenordnungsrecht und Bauordnungsrecht unterteilen und ist geprägt von dem Über- und Unterordnungsverhältnis des Staates sowie seiner Länder und Gemeinden einerseits und der Bürger andererseits.

Das private Baurecht meint dagegen die Summe der Normen, die die Rechtsbeziehungen der Beteiligten an Planung sowie Ausführung eines Bauwerks untereinander regeln. Danach geht es hier um die Beziehungen zwischen dem Besteller (Auftraggeber) einerseits und dem ausführenden Unternehmer (Auftragnehmer) andererseits, teilweise auftretend als Generalunternehmer, Generalübernehmer, Bauträger, Projektsteuerer oder auch Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Das private Baurecht regelt auch das Rechtsverhältnis zwischen Bauherrn und Architekten, Bauingenieur und Statiker, sowie weiterer sogenannter Sonderfachleute. Daneben umfasst es die Beziehungen zwischen dem Bauherrn und den am Bau nur mittelbar Beteiligten, wie etwa den Nachbarn und anderer vom Baugeschehen Betroffenen.
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