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Bank- und Kapitalmarktrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, welche Bankgeschäfte oder die Tätigkeiten auf den Kapitalmärkten betreffen. Im Mittelpunkt dieses Rechtsgebiets stehen somit einerseits das Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden und andererseits die Beziehungen der Kreditinstitute untereinander.

Unsere Dienstleistungsangebot im Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst insbesondere:
  • Bankvertragsrecht (inkl. AGB)
  • Konfliktberatung
  • Einrichtung von Compliance-Organisationen von Banken
  • Umsetzung von gesetzlichen Marktregeln
  • Kapitalanlagen, über die eine schlechte Beratung erfolgte
  • Geschäftsverhältnissen, bei denen eine Kündigung angedroht wurde oder die dem Bankkun-den gegenüber gekündigt wurden
  • alle Fällen des Verdachts der Schlechtberatung

Ihre Ansprechpartner sind:

Dr. Volker Römermann

Ioannis Zaimis

Monika Dibbelt



Entwicklung des deutschen Kapitalmarktrechtes

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Das deutsche Kapitalmarktrecht wird stark durch die Entwicklung des europäischen Rechts geprägt; schon früh erfolgten Reformanstöße auf Grundlage des Primär- und Sekundärrecht der EG. Ziel ist es hierbei, einen einheitlichen europäischen Binnenmarkt ohne einen integrierten Kapitalmarkt zu schaf-fen. Das deutsche (binnenrechtlich radizierte) Kapitalmarktrecht steht darüber hinaus unter den inter-nationalen Einflüssen und wird je nach Marktlage angepasst. So wird in Krisenzeiten eine starke ge-setzliche Regulierung und Überwachung verlangt, welche sich in neuen Gesetzen und Verordnungen widerspiegelt.

Durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz vom 17.10.2008 wurden 480 Mrd. Euro für Garantien, Rekapitalisierungsmaßnahmen und die Übernahme von Risikoaktiva bereitgestellt. Anfang April 2009 folgte sodann das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz, welches die Laufzeit der Garantien von drei auf fünf Jahre verlängerte und die gesetzliche Grundlage für eine Vollverstaatlichung der Hypo Real Estate schuf. In dieser rasanten Gesetzesentwicklung wurde anschließend das Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung vom 17.7.2009 verabschiedet, welches Banken das Outsourcing „schlechter“ Papiere und weiterer Aktiva, teilweise sogar ganzer Geschäftsbereiche, er-möglicht. Derzeit durchläuft  der Gesetzesentwurf  zur Novellierung des Finanzanlagevermittler- und Vermögensanlagerechts den Gesetzgebungsprozess . Er unterwirft freie Anlagevermittler einer stren-geren Regulierung und verlangt von ihnen sowohl den Abschluss einer Haftpflichtversicherung als auch die Ablegung einer Prüfung vor der IHK. Dadurch sollen Investoren besser geschützt werden.
 

Regelungsgegenstand des Kapitalmarktrechtes

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Regelungsgegenstand des Kapitalmarktrechtes ist der sog. Kapitalmarkt. Der Begriff stammt aus der Wirtschaftspraxis: Unter Kapital wird im Allgemeinen ein Vermögen verstanden. Als Markt wird das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage bezüglich eines bestimmten Gutes bezeichnet. Kapi-talmarktrecht kann demnach definiert werden „als die Gesamtheit der Normen, Geschäftsbedingungen und Standards, mit denen die Organisation der Kapitalmärkte und die auf sie bezogenen Tätigkeiten sowie das marktbezogene Verhalten der Marktteilnehmer geregelt werden“.
Der Kapitalmarkt wird auch in den Primär- und den Sekundärmarkt unterteilt. Im Rahmen des Primär-marktes spielt die erstmalige Emission von Kapitalmarktpapieren eine Rolle, die gleichzeitig und zu gleichen Bedingungen bei den Anlegern platziert werden sollen. Im Sekundärmarkt findet hingegen der nachfolgende Handel der Anleger mit den bereits emittierten Kapitalmarktpapieren statt; hier kann weiter in börsenmäßig organisierte und außerbörsliche Kapitalmärkte unterschieden werden.

Der Kapitalmarkt ist somit ein Wertpapier- und Wertrechtemarkt, der sich durch die auf ihm gehandel-ten Titel definieren lässt. Nach der gesetzlichen Bestimmung von § 2 Abs. 1 WpHG sind dies: Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genussscheine, Optionsscheine und [...] andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen vergleichbar sind, wenn sie an einem Markt gehandelt werden können.
 

Bankrecht

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Das Bankrecht schafft insbesondere die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vielfältigen Ge-schäfte der Banken. Geregelt werden insbesondere die Geschäftsverbindungen zwischen Banken und Kunden, vorwiegend auf dem Bereich des Bankvertragsrechts, der Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen (AGB) sowie der das eigene Konto betreffenden Handlungen. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu bilden u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) sowie einzelne Steu-ergesetze (bspw. EStG).