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Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist zentraler Bestandteil des Wirtschaftsrechtes. Sowohl die Wahl der richtigen Rechtsform für die unternehmerische Tätigkeit, als auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages sind dabei von ausschlaggebender Bedeutung. Mit der Entscheidung für die Rechtsform und der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages werden wichtige Weichen gestellt, die für den Erfolg des Unternehmens von entscheidender Bedeutung sind. Werden hier wichtige Aspekte nicht oder falsch geregelt, so ist eine spätere Korrektur zumeist mit nur ganz erheblichem Aufwand möglich.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts erstreckt sich unser Leistungsspektrum für Sie insbesondere auf

  • Die Begletiung von Gesellschafterversammlungen
  • Die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Die Prüfung und Erstellung von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung in der Krise der Gesellschaft
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